Förderverein

für die Ortsfeuerwehr Dannenberg

Beitragsordnung

Beitragsordnung des
Förderverein für die Ortsfeuerwehr Dannenberg e.V.

§1

1. Die Mitgliedsbeiträge sind jährlich im Voraus fällig. Sie sind zahlbar bis zum 31. März des Beitragsjahres durch Banküberweisung oder im Bankeinzugsverfahren.

2. Überweisungen und Einzahlungen haben ausschließlich auf die Konten

Nr. 42 112 110 bei der Sparkasse Uelzen Lüchow Dannenberg (BLZ 258 501 10)
oder
Nr. 17 112 117 00 bei der VB Osterburg Lüchow Dannenberg (BLZ 258 634 89)
zu erfolgen.

§2

Veränderungen in der Beitragshöhe werden den beitragspflichtigen Mitgliedern schriftlich bekannt gegeben.

§3

Die Beitragshöhe richtet sich nach Art der Mitgliedschaft.
Ab dem Jahr 2008 geltenden folgende Mindest-Jahresbeiträge:

Aktive Feuerwehrmitglieder mit Stimmrecht Jugendliche ab 16. Lebensjahr 
EURO 3,–

Aktive Feuerwehrmitglieder und Altersabteilung 
EURO 6,–

Ordentliche Mitglieder mit Stimmrecht

Privatpersonen
EURO 12,–

Unternehmen und juristische Personen
EURO 24,–

Fördernde Mitglieder ohne Stimmrecht

Privatpersonen 
EURO 12,–

Unternehmen und juristische Personen
EURO 24,–

§4

Tritt ein Mitglied im Laufe eines Beitragsjahres (Kalenderjahres) bei, so hat dieses den vollen Jahresbeitrag zu entrichten.

§5

Tritt ein Mitglied im Laufe eines Beitragsjahres (Kalenderjahres) aus, so hat dieses keinen Erstattungsanspruch auf den schon bezahlten Jahresbeitrag.

Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 18. Januar 2008

 
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